Frohe Weihnachten

Liebe Mitglieder,                                       was war das für ein … Weiterlesen …

Kreativität ist gefragt

Kreativität ist gefragt!

Habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht was man mit alten, gebrauchten Bällen anstellen kann?
Wir uns auch!

Deswegen starten wir heute einen kleinen Kreativitätswettbewerb.

Unser Mitglied Günther war schon ein wenig in der Bastelstube.

 

Die drei Besten Vorschläge bekommen einen Preis.

Strengt euch an.

Der Wettbewerb endet am 22.12.2020

Bilder könnt ihr an wettbewerb@tc-puchheim.de schicken.

Wir werden versuchen die Bilder zeitnahe auf Facebook zu posten

Bällen könnten im TCP abgeholt werden.

Viel Spaß

Vorstand

 

 

Corona

Ab heute ist Indoor-Sport in Bayern verboten, somit müssen auch alle Tennishallen im Freistaat geschlossen bleiben! Die Staatsregierung zieht mit diesem Beschluss die Konsequenz aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am späten Abend des 12. November eine >>Änderung der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet. Darin heißt es, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzstudios und anderen Sportstätten untersagt ist. Dieser Beschluss tritt ab heute, Freitag, dem 13. November, in Kraft. Einzig der Schulsport sowie der Profisport / Leistungssport (nur Bundes- und Landeskader) bleiben erlaubt.

Ausschlaggebend für diese Maßnahme war ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat nun Bayern beschlossen, alle Indoor-Sportstätten zu schließen.

Tennis im Freien ist unter Wahrung der Vorgaben (Einzel oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes) weiterhin erlaubt. Dazu heißt es in der gestrigen Verordnung: „Abweichend von Satz 1 ist für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecke der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter Freiem Himmel erlaubt.“ Nähere Infos dazu auch auf der >>Corona-Seite im BTV-Portal.

Der Bayerische Tennis-Verband befindet sich in Abstimmung mit anderen Interessenvertretern des bayerischen und nationalen Sports über die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit.